Diskriminierung bei der Mietersuche? Aufgepasst hier treten Sie schnell als Vermieter in eine Falle.

Diskriminierung bei der Mietersuche? Aufgepasst hier treten Sie schnell als Vermieter in eine Falle.

Wenn Sie gerade auf der Suche nach neuen Mietern sind, haben Sie sicherlich ein Bild von dem perfekten Mieter im Kopf. Manche Vermieter bevorzugen ältere, mache jüngere Mieter. Wieder andere setzen auf Familien oder den typischen Single-Haushalt. Bei wieder Anderen zähen die Solvenz der Interessenten oder der erste Eindruck. Die Vorlieben sind vielseitig, jedoch auch die Tücken bei der Auswahl. Mit dem falschen Ablehnungsgrund drohen Ihnen Klage und Schmerzensgeldzahlung! Und der muss unter Umständen nicht einmal laut ausgesprochen werden.

Der Fall

Ein Mietinteressent in Berlin bewarb sich bei einem großen Wohnungsbauunternehmen um zwei Besichtigungen. Als Angaben hinterließ er dabei lediglich seinen türkisch klingenden Namen und seine Kontaktdaten. Auf seine Anfragen erhielt er direkt Absagen, ohne vorherige Kontaktaufnahme. Doch vielleicht waren die Wohnungen schon vergeben oder zu viele Besichtigungen vereinbart? Als Gegenprobe bewarb der findige Interessent sich erneut, diesmal mit einem deutsch klingenden Namen. Und tatsächlich: Er erhielt einen Besichtigungstermin!

Für ihn war der Fall klar: Er sah sich wegen seiner ethnischen Herkunft diskriminiert und forderte daraufhin Schmerzensgeld. Naturgemäß lehnte das Wohnungsbauunternehmen ab und der Fall ging vor Gericht.

Diskriminierung – ja oder nein?

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte die schwierige Aufgabe, diesen Fall zu entscheiden (Urteil vom 14.01.2020, Az. 203 C 31/19). Schwierig deshalb, weil ein direkter Beweis für eine Diskriminierung meist nicht zu finden ist. Dann entscheidet das Gericht anhand von Indizien, und diese sprachen eindeutig für den Kläger. Weiterhin stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass der Test des Interessenten, eine zweite Bewerbung mit deutsch klingendem Namen, bei einer Vermietung ausdrücklich zulässig sei. Es sprach dem Mann ein Schmerzensgeld von 3000 Euro zu.

Wie vermeide ich dies?

Zunächst einmal sollten Sie nicht von vorneherein eine Besichtigung mit einem Interessenten ausschließen nur wegen seines/ihres Namens oder anderer Merkmale. Entscheiden Sie sich später gegen den Interessenten, bleibt das immer noch Ihnen überlassen. Hier können natürlich die Gründe an ganz anderer Stelle liegen – etwa der Solvenz. Trotzdem kommt es gelegentlich vor, dass dann das Thema Diskriminierung aufkommt, wenn einem frustrierten Mietinteressenten abgesagt wird. Doch ganz ohne Indizien (etwa der oben genannte Gegentest) wird der Interessent damit schlechte Karten haben. Generell hilft es, wenn Sie sich bei Ihrer Absage möglichst knapp fassen: Leider kann nur ein Interessent den Zuschlag erhalten und Sie haben sich für einen anderen entschieden. Die Frage nach dem Warum müssen Sie niemandem beantworten. Sollte ein Interessent tatsächlich einen Rechtsstreit bemühen, können Sie dort immer noch darlegen, dass Ihr Wunschkandidat eine bessere Solvenz aufweist o.Ä.

Fazit:

Der beste Schutz vor Diskriminierung ist immer noch, jedem eine Chance zu geben. Vor falschen Anschuldigungen müssen Sie aber eher keine Angst haben!

Quelle: VNR AG

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